Aktuell bis zu 70 % Förderung beim Umstieg. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und beraten Sie zur aktuellen Situation.
Als regional verwurzelter Betrieb in Veitshöchheim, Würzburg und Ansbach legen wir größten Wert auf persönliche Beratung, saubere Montage und langfristigen Service. Bei uns bekommen Sie keine Standardlösungen, sondern ein perfekt auf Ihr Haus zugeschnittenes Energiesystem.
Abstimmung zum aktuellen Heizsystem, Verbrauch und Ihren Zielen.
Wir ermitteln die passende Wärmepumpe und erstellen ein klares Angebot.
Wir prüfen vor Ort: Förderfähigkeit, Aufstellort und Elektrik.
Fachgerechte Montage mit Installation und Einweisung.
Über die KfW-Heizungsförderung 458 erhalten selbstnutzende Eigentümer bis zu 70 % Zuschuss auf maximal 30.000 € förderfähige Kosten — also bis zu 21.000 € pro Wohneinheit. Die Förderung setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (voll bis 31.12.2028), 30 % Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen £ 40.000 €) und 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasserquelle. Antrag zwingend vor Auftragserteilung im KfW-Portal „Meine KfW“. Zusätzlich erhalten Kunden im Raum Nürnberg über unseren N-ERGIE-Premium-Partner-Status den erhöhten Wärmepumpenzuschuss von 1.500 € (statt 500 €) aus dem COn-Minderungsprogramm.
In den meisten Altbauten der Region — typische 1960er- bis 1980er-Jahre-Häuser in Unterfranken — funktioniert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe technisch und wirtschaftlich. Entscheidend ist die maximale Vorlauftemperatur unter 55 °C. Im Fraunhofer-ISE-Feldprojekt „WP-Qualitätssicherung im Bestand“ (Pressemitteilung 03.11.2025, 77 Anlagen, 4 Jahre Laufzeit) erreichten Luft/Wasser-Wärmepumpen im Mittel eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,4 — laut Fraunhofer ohne Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz. JAZ = erzeugte Wärme geteilt durch eingesetzten Strom; ab 3,0 wirtschaftlich. Der „55-Grad-Test“ gibt schnell Klarheit; bei Bedarf reichen oft 2–3 ausgetauschte Heizkörper (2.000–4.000 €).
Für ein typisches Einfamilienhaus mit 15.000–16.000 kWh Wärmebedarf liegen die jährlichen Stromkosten bei 1.000–1.400 €. Beispiel: Bei JAZ 3,5 werden 4.300 kWh Strom verbraucht; mit dem N-ERGIE-Wärmepumpentarif (28,5 ct/kWh) entstehen so rund 1.225 €. Über § 14a EnWG erhalten Sie zusätzlich entweder 110–190 € pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1, ohne Extra-Zähler) oder 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis bei separatem Zählpunkt (Modul 2). Kombination mit PV senkt die Kosten um weitere 30–40 %.
Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)beschlossen, das das bisherige GEG ablösen soll — geplant zum 01.07.2026, spätestens 01.11.2026. Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen entfällt voraussichtlich, fossile Heizungen bleiben grundsätzlich erlaubt (mit gestaffelter Bioenergie-/Wasserstoffquote ab 2029). Die BEG-Förderung bleibt bis mindestens 2029 gesichert. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Wer 2026 tauscht, profitiert weiter vom Klima-Geschwindigkeitsbonus.