Wärmepumpe & Heizungstausch in Würzburg & Mainfranken
Aktuell bis zu 70 % Förderung beim Umstieg auf eine Wärmepumpe (Heizungsförderung KfW 458). Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.
Als regional verwurzelter Handwerksbetrieb in Veitshöchheim beraten wir Hausbesitzer in Würzburg, Ansbach, Nürnberg, Bamberg und der gesamten Region persönlich rund um Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Elektroinstallation. Bei uns bekommen Sie keine Standardlösung von der Stange, sondern ein Energiesystem, das exakt auf Ihr Haus, Ihren Verbrauch und Ihr Budget zugeschnitten ist.
Was uns auszeichnet: persönliche Beratung vor Ort, saubere und fachgerechte Montage durch eigene Monteure sowie langfristiger Service – auch nach der Inbetriebnahme. So sichern Sie sich eine PV-Anlage oder Wärmepumpe, die zuverlässig läuft und sich rechnet.
Abstimmung zum aktuellen Heizsystem, Verbrauch und Ihren Zielen.
Wir ermitteln die passende Viessmann Wärmepumpe und erstellen ein klares Festpreisangebot.
Wir prüfen vor Ort: Förderfähigkeit, Aufstellort und Elektrik.
Fachgerechte Montage mit Installation und Einweisung.
Über die KfW-Heizungsförderung 458 erhalten selbstnutzende Eigentümer bis zu 70 % Zuschuss auf maximal 30.000 € förderfähige Kosten – also bis zu 21.000 € pro Wohneinheit.
Die Förderung setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (voll bis 31.12.2028), 30 % Einkommensbonus (bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €) und 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasserquelle.
Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Bei der KfW 458 schließen Sie zuerst einen Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit Förderbedingung ab, stellen dann den Antrag über „Meine KfW“ und beginnen die Umsetzung erst nach Antragstellung – ein Start davor wäre förderschädlich.
Zusätzlich erhalten Kunden im Raum Nürnberg über unseren N-ERGIE-Premium-Partner-Status den erhöhten Wärmepumpenzuschuss von 1.500 € (statt 500 €) aus dem CO₂-Minderungsprogramm.
Als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Ihre Wärmepumpe in Würzburg und Mainfranken.
In den meisten Altbauten der Region – typische 1960er- bis 1980er-Jahre-Häuser in Unterfranken – funktioniert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe technisch und wirtschaftlich, auch mit normalen Heizkörpern.
Entscheidend ist nicht die Fußbodenheizung, sondern eine maximale Vorlauftemperatur unter 55 °C. Im Fraunhofer-ISE-Forschungsprojekt „Wärmepumpen-Qualitätssicherung im Bestand“ (WP-QS im Bestand, abgeschlossen 2025, 77 Anlagen über vier Jahre Laufzeit) erreichten Luft/Wasser-Wärmepumpen im Mittel eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,4 – ohne nachweisbaren Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz.
Die JAZ beschreibt das Verhältnis von erzeugter Wärme zu eingesetztem Strom; ab etwa 3,0 ist der Betrieb in der Regel wirtschaftlich. Ein „55-Grad-Test“ an Ihrer bestehenden Heizung schafft schnell Klarheit; bei Bedarf reicht oft der Austausch von 2–3 Heizkörpern (2.000–4.000 €).
Wir prüfen Ihren Altbau in Würzburg und Mainfranken vor Ort und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Haus eignet.
Für ein typisches Einfamilienhaus in Würzburg mit 15.000–16.000 kWh Wärmebedarf liegen die jährlichen Stromkosten einer Wärmepumpe bei rund 1.000–1.400 €.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,5 werden etwa 4.300 kWh Strom verbraucht; mit einem Wärmepumpentarif von rund 28,5 ct/kWh ergeben sich so etwa 1.225 € im Jahr.
Über § 14a EnWG erhalten Sie zusätzlich eine Netzentgeltreduzierung – entweder pauschal 110-190 € pro Jahr ohne separaten Zähler (Modul 1) oder 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis bei separatem Zählpunkt (Modul 2). Modul 2 lohnt sich vor allem bei hohem Wärmepumpenverbrauch; bei kleineren Anlagen ist meist Modul 1 günstiger. In
Kombination mit einer eigenen PV-Anlage sinken die Stromkosten um weitere 30–40 %.
Wir berechnen Ihren voraussichtlichen Verbrauch und die passende § 14a-Variante für Ihr Haus in Würzburg und Mainfranken individuell.
Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll.
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft – Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen; das Inkrafttreten wird bis spätestens 1. November 2026 erwartet. Bis dahin gilt weiterhin das bestehende GEG. Nach dem aktuellen Entwurf entfällt die starre 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen; fossile Heizungen bleiben grundsätzlich erlaubt, müssen ab 2029 aber einen gestaffelt steigenden Anteil an Bioenergie bzw. Wasserstoff nutzen.
Wichtig für Eigentümer: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden, und die staatliche Förderung (BEG/KfW 458) bleibt bis mindestens 2029 gesichert. Wer 2026 auf eine Wärmepumpe umsteigt, profitiert weiterhin vom vollen Klima-Geschwindigkeitsbonus.
Da sich die Gesetzeslage derzeit schnell ändert (Stand: Mai 2026), beraten wir Sie in Würzburg stets auf Basis des aktuellen Stands.